Bevor ihr zu einem Törn auf den Gardasee aufbrecht, empfehlen wir, euch über alle Regeln und Verbote zu informieren, um ungemütliche Begegnungen und Strafen zu vermeiden. Hier die wichtigsten Punkte:
Am Gardasee gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Knoten. Im Hafen ist die Maximalgeschwindigkeit auf 3 Knoten begrenzt. Innerhalb von 300 Metern Distanz zur Küste, darf man nur mit begrenzter Geschwindigkeit fahren.
Unter Tags ist die Höchstgeschwindigkeit auf 20 Knoten und bei Nacht auf 5 Knoten beschränkt.
Die Maximalgeschwindigkeit für Motorboote im Hafen beträgt 3 Knoten.
Auch ist der Tatbestand von „Trunkenheit am Steuer“ nicht zu unterschätzen, da jemand, der in betrunkenen Zustand ein Boot lenkt eine Strafe von € 2.066,- bis über € 8.000,- und bei Booten über 24 m Länge, sogar das Doppelte, riskiert. Weiters wird die Lizenz eingezogen.
Alle Segelschiffe und Fähren für den öffentlichen Transport haben immer Vorrang.
Wasserskifahren ist am See in der Zeit von 8 bis 20 Uhr nur bei optimalen Wetterbedingungen mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 Knoten und einem Mindestabstand von 500 m zur Küste erlaubt
Auf dem Boot, welches den Wasserskifahrer zieht, muss neben dem Kapitän noch ein Kopilot anwesend sein und es darf nicht mehr als ein Wasserskifahrer gezogen werden.
In der Provinz Trento ist das Fahren mit dem Motorboot verboten. Die Grenze verläuft an der Westseite nördlich von Limone bei Corno di Reamol und an der Ostseite entlang der Tunnel nördlich von Malcesine.
Die Notrufnummer lautet 1530.
Zwischen den einzelnen Schiffen muss ein Mindestabstand von 100 m eingehalten werden.
Der Minimalabstand zwischen Schiffen des öffentlichen Verkehrs und professionellen Fischern beträgt 100 m, diese Schiffe dürfen nicht in ihrem Kurs behindert werden.
Es darf die Lärmgrenze von 60 Dezibel, gemessen aus einer Entfernung von 20 m nicht überschritten werden.
Startende Motorboote dürfen diese Grenze bei einer Maximalgeschwindigkeit von 3 Knoten kurzfristig überqueren, wenn sie direkt im rechten Winkel zur Küste ausfahren.
Alle Gefährte, welche sich auf den Binnen- und externen Gewässern Italiens befinden, seien sie Motorboote oder Segelschiffe mit Außenbootmotor benötigen eine Haftpflichtversicherung, welche immer an Bord sein muss.
Alle Windsurfer sind verpflichtet eine Schwimmweste zu tragen und müssen einen Sicherheitsabstand von 10 m untereinander halten.
Alle Taucher müssen mit einer gekennzeichneten Tauchboje ausgestatte sein und ein Beiboot muss anwesend sein.
Die flotte
25
Boote
Die Erfahrung
+15
Jahre
Der hafen
Bardolino und
Castelletto di Brenzone
Parkplatz
naheliegend mit großzügiger Verfügbarkeit in Bardolino und ebenso naheliegend, jedoch mit limitierter Kapazität in Castelletto di Brenzone